GEWICHT: 49 kg
Oberweite: 80C
60 min:250€
Nacht: +30€
Services: Nylon- und Strapserotik, Begleiten, Dominant, Fetisch, Klassisch
Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Prostituierte ab 21 Jahren die gesundheitliche Beratung mindestens alle zwölf Monate wahrzunehmen.
Prostituierte unter 21 Jahren haben die gesundheitliche Beratung mindestens alle sechs Monate wahrzunehmen. Der beratenen Person wird eine Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung ausgestellt.
Diese kann in anonymisierter Form ausgestellt werden. Die Verwaltungsleistungen sind gebührenpflichtig. Für die gesundheitliche Beratung ist das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung zuständig, in kreisfreien Städten das Gesundheitsamt des Landkreises.
Die Kreisverwaltungen nehmen die Aufgabe der gesundheitlichen Beratung als untere Gesundheitsbehörden wahr. Es ist immer die Behörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll.
Informationen über das Verfahren zur Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit. Je nachdem können zusätzlich Kosten für Auslagen von der Behörde geltend gemacht werden. Kontakt Anfahrt. Datenschutzerklärung Impressum. Was erledige ich wo? Prostitution - Gesundheitliche Beratung Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Beschreibung Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Prostituierte ab 21 Jahren die gesundheitliche Beratung mindestens alle zwölf Monate wahrzunehmen.