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Foto: dpa. Bad Bergzabern: Dass er ins Gefängnis muss, damit hatte der Angeklagte nicht gerechnet. Die Staatsanwaltschaft hatte Tagessätze zu je 40 Euro gefordert. Auf sein Angebot, Letzteres zu demonstrieren, verzichtete das Gericht. Wegen seiner permanenten Störungen war er kurz davor, in der Arrestzelle auf die Urteilsverkündung warten zu müssen. Die Beleidigungen stritt der Angeklagte ab, er habe gesagt, sie solle den Mund halten.
Er kam mit einem doppelten Beinbruch zur Verhandlung. Das habe er dem Angeklagten zu verdanken, ein gesondertes Verfahren laufe, sagte er. Im zweiten Fall soll der Angeklagte, der nach eigenen Angaben Bauarbeiter von Beruf ist, betrunken und ohne Fahrerlaubnis einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen und nach einer verbalen Auseinandersetzung mit dem Geschädigten den Unfallort verlassen haben.
Gemessen wurde laut Aussage des Polizisten, der ihn dann zu Hause aufsuchte, 2,5 Promille. Er habe erst nach dem Unfall getrunken, war die Aussage des Bauarbeiters. Er habe nach der Auseinandersetzung mit dem Angeklagten noch einen Notarzt hinzugezogen, der nach 20 Minuten gekommen sei, dieser sei derselben Meinung gewesen. Einen Alkoholtest zu Beginn der Verhandlung hatte dieser abgelehnt.
Wenn der Angeklagte keine Berufung einlegt, wird das Urteil rechtskräftig. Donnerstag, Oktober Drucken. Meistgelesene Artikel 1. Pirmasens: Wo der Sohn ums Leben kam, starb jetzt auch die Mutter. Winter in Rheinland-Pfalz: Warnung vor Glatteis.