GEWICHT: 66 kg
Brüste: 80C
1 Stunde:100€
Paare: +100€
Services: Erotische Ganzkorpermassage, Kussen, Dreier FFM, Dienstleistungen der Herrin, Duo: moglich
Eine Tantra-Masseurin ist erneut vor Gericht gescheitert: Sie hatte sich dagegen gewehrt, für ihre Dienstleistungen eine Vergnügungssteuer zu zahlen.
Das Gericht sah das anders. Und offenbar den Richter zu sexuell. Foto: dpa. Sie will die Tantra-Massage aus der Schmuddelecke holen. Von Sex in ihrem Studio will Masseurin jedenfalls nichts wissen. Deswegen sieht die 56 Jahre alte Inhaberin eines Massage-Salons nicht ein, für ihre Dienstleistungen eine "Sexsteuer" zu zahlen. Weil die Stadt Stuttgart das anders sieht und von ihr die Vergnügungssteuer verlangt, zog Kochs zunächst vor das Stuttgarter Verwaltungsgericht, wo sie verlor. Doch Kochs will sich mit dem Urteil nicht zufriedengeben.
Sie sehen nicht die heilende Wirkung", meinte Kochs weiter. Der Intimbereich wird bei der Ganzkörperbehandlung mit eingeschlossen. Der Tantra-Massage-Verband stellt sich geschlossen hinter Kochs. Die Vorsitzende Michaela Riedl hatte bereits nach dem ersten Verhandlungstermin gesagt: "Unser Verband hat kein Problem mit der Prostitution, wenn sie selbstbestimmt und nicht ausbeuterisch ausgeübt wird.
Aber dennoch ist es wichtig, eine klare Linie zu ziehen und öffentlich zu erklären, wie unsere Arbeit aussieht und welchen kulturellen Beitrag die Tantra-Massage leistet. Entscheidend sei, dass die Kunden gegen Geld eine Massage inklusive Intimbereich buchen könnten. Masseurin Kochs machte jedoch geltend, dass die Ganzkörpermassagen nach striktem Tantra-Ritual ablaufen. Sie seien nicht in erster Linie auf das sexuelle Vergnügen, sondern auf ganzheitliches Wohlbefinden ausgerichtet.
Bei den Körperberührungen könne der Genitalbereich nicht ausgeklammert werden. Viele deutsche Städte erheben diese sogenannte Sexsteuer, aber nicht alle. In Hamburg und Berlin etwa gibt es keine. Köln gehörte vor rund zehn Jahren zu den Vorreitern dieser Steuer. Berechnet wird sie nach Quadratmeterzahl des Etablissements oder der Wohnung. Sex oder Wellness: Richter weisen Tantra-Masseurin ab Eine Tantra-Masseurin ist erneut vor Gericht gescheitert: Sie hatte sich dagegen gewehrt, für ihre Dienstleistungen eine Vergnügungssteuer zu zahlen.