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Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen. Kommunen und Bürger wehren sich aus Angst vor kriminellem Milieu. Drei Beispiele. Der übrige Grund und Boden der Stadt gilt nun zwangsläufig als Toleranzzone. Wegen des langen Verfahrens sind die drei Bordellbetreiber, die Grund für den Sperrbezirksantrag waren, jedoch zwischenzeitlich weitergezogen.
Die Stadt hatte argumentiert, dass es in einer Toleranzzone eingerichtet worden sei und deswegen nicht verhindert werden könne. Die Gegner waren anderer Meinung, demonstrierten und sammelten rund Unterschriften gegen das Projekt, das auch ein parlamentarisches Nachspiel hatte. Zur Überprüfung der Baugenehmigung war ein Akteneinsichtsausschuss eingerichtet worden. Der bestätigte jedoch die Argumentation der Stadt.
Seitdem geht der Ärger weiter. Seitdem sind Motivwagen von Bordellen beim Rosenmontagszug verboten. Zur Schadensbegrenzung hat der Magistrat eine Beratungsstelle für Prostituierte eingerichtet. Bad Vilbel kämpft gegen ein Bordell im Gewerbegebiet. Die Pläne sorgen für Ärger, seit der Besitzer eines ehemaligen Getränkemarktes eine Bauvoranfrage beim Kreis gestellt hatte.
Ein Bordell sei ein Gewerbe und damit in einem Gewerbegebiet zulässig, so die Begründung der Richter. Die Gegner geben jedoch nicht auf. Sie befürchten einen Anziehungspunkt für kriminelles Milieu und schlechten Einfluss auf die Internationale Schule, die keine Meter entfernt entstehen soll. Weil ganz Bad Vilbel Sperrgebiet sei, könne die Stadt einen Bauantrag für das Rotlichtgewerbe jedoch ablehnen, sagt er.
Dagegen müsse dann der Investor klagen. Ob es überhaupt soweit kommen wird, ist fraglich. Der Eigentümer des Areals soll sich inzwischen von dem Bordell-Bau distanzieren. Nun ist eine Zwangsversteigerung des Grundstücks im Gespräch.