GEWICHT: 46 kg
BH: 75 DD Silikon
1 Std:80€
Paare: +70€
Services: Blow job car, Franzosisch, Tiefen-Hals-Massage, Facesitting, Anilingus (passiv)
Juli trat das Prostituiertenschutzgesetz mit den besten Absichten in Kraft. Es sollte allen Sexarbeitenden, von denen die meisten Frauen sind, ermöglichen, freiwillig und unter klar geregelten Rahmenbedingungen der Prostitution nachgehen zu können.
Der Gesetzgeber wollte Zwangsprostitution, Ausbeutung und Missbrauch eindämmen. Dazu sollten sich Sexarbeitende registrieren und einer Gesundheitsberatung unterziehen, alle Prostitutionsstätten sollten sich anmelden und überprüfen lassen. Aktuell haben sich in Berlin genau Prostitutionsstätten bei den Bezirken angemeldet, davon wurden 25 eine Genehmigung erteilt, 17 Bordellen wurde die Genehmigung versagt, vier davon haben selbstständig ihren Antrag zurückgezogen.
Anfang November — elf Monate nachdem die Bezirke eigentlich mit den Genehmigungsverfahren begonnen haben sollten — hat die Wirtschaftsverwaltung eine 27 Seiten lange Anwendungsempfehlung verschickt. Dieser Leitfaden sollte den Bezirken helfen zu entscheiden, wo ein Bordell unter welchen Rahmenbedingungen betrieben werden darf.
Dabei geht es um das Geschäftsmodell, es geht um Hygiene- und Sicherheitsstandards. Ganz wesentlich — und daran scheiden sich die Geister — geht es um die Frage, wo Bordelle betrieben werden dürfen und wo nicht. Genau dort befinden sich aber gerade viele der kleinen, oft selbstverwalteten Wohnungsbordelle.
Wie in Mischgebieten verfahren werden kann, versucht Schöttler mit den anderen Mitgliedern des runden Tischs zu Sexarbeit momentan herauszufinden.