GEWICHT: 65 kg
BH: 75B
1 Std:150€
Fetischismus: +100€
Services: Entspannende Massage, Dreier FFM, Franzosische Erotik, Nylon- und Strapserotik, Dominant
Seit 1. Juli gilt bundesweit das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen Prostituiertenschutzgesetz, ProstSchG. Mit dem Gesetz wurden umfassende Rechte und Pflichten für Betreiber von Prostitutionsstätten und für Prostituierte eingeführt.
Wer eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben will, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll, anzumelden. Bevor Sie sich im Ordnungsamt anmelden können, ist die Beratung im Gesundheitsamt wahrzunehmen. Die Ausübung der Prostitution ist im Landkreis Konstanz nur in der Stadt Konstanz möglich.
Um als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten zu können, muss die Tätigkeit zuvor beim Ordnungsamt im Landratsamt Konstanz angemeldet werden. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.
Im Anschluss an die Anmeldung wird eine Anmeldebescheinigung ausgestellt. Auf Wunsch kann eine zusätzliche Anmeldebescheinigung und eine weitere Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung in Form einer Aliasbescheinigung unter dem Namen, unter dem die Tätigkeit ausgeübt wird, ausgestellt werden.
Die Anmeldung ist gebührenfrei. Bei der erstmaligen Anmeldung und bei jeder Verlängerung der Anmeldebescheinigung muss ein Nachweis über die stattgefundene n gesundheitliche Beratung en vorgelegt werden. Die zur Erstanmeldung und zur Verlängerung der Anmeldung erforderliche soziale Beratung erfolgt in einem getrennten Termin vor der Anmeldung Nähere Angaben zu den Beratungsangeboten und zur Terminvereinbarung finden Sie unter den Punkten: Gesundheitsberatung und Soziale Beratung.